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20. November 2025
Pflege ist Heilberuf – jetzt braucht es rechtliche Autonomie
Mit der Verabschiedung des Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beim Bundestag vom 12.11.2025 wird die Pflege erstmals klar als Heilberuf mit eigener Prozessverantwortung anerkannt. Das Gesetz zielt darauf ab, die pflegerische Tätigkeit weiter zu professionalisieren, Bürokratie abzubauen und die Kompetenz von Pflegefachpersonen zu stärken. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) begrüßt diese Entwicklung – betont jedoch zugleich: Ohne rechtliche Autonomie bleibt die Reform unvollständig. Die DGIIN setzt sich dafür ein, die neuen Impulse konsequent weiterzuentwickeln und die Pflege in Deutschland nachhaltig zu stärken.
Hier die Pressemitteilung im Wortlauf
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